Verwaltungsgerichtshof
15.12.1982
81/13/0025
Die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Steuerbegünstigung und damit einer Steuerersparnis kann zwar ein ausschlaggebender Beweggrund dafür sein, ein bestimmtes Wirtschaftsgut anzuschaffen oder herzustellen, dieser Umstand hat aber auf die Höhe der jeweiligen Anschaffungskosten oder Herstellungskosten des Wirtschaftsgutes grundsätzlich keinen Einfluß.