Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.12.1982

Geschäftszahl

81/13/0025

Rechtssatz

Zwischen den Kosten für die Anschaffung bzw Herstellung einer Eigentumswohnung einerseits und einer zugesagten einkommensteuerlichen Absetzbarkeit dieser Kosten gemäß Paragraph 99, Absatz 4, EStG 1967 anderseits, besteht kein unmittelbarer Zusammenhang (Hinweis E 22.9.1982, 81/13/0007).