Verwaltungsgerichtshof
15.12.1982
81/13/0025
Zwischen den Kosten für die Anschaffung bzw Herstellung einer Eigentumswohnung einerseits und einer zugesagten einkommensteuerlichen Absetzbarkeit dieser Kosten gemäß Paragraph 99, Absatz 4, EStG 1967 anderseits, besteht kein unmittelbarer Zusammenhang (Hinweis E 22.9.1982, 81/13/0007).