Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.01.1983

Geschäftszahl

81/13/0004

Rechtssatz

Leistet ein Arzt für die in seiner Ordination voll mittätige Ehegattin unter dem Titel "Versorgungsversicherung" Prämienzahlungen für eine Lebensversicherung, so handelt es sich hiebei um eine NEBEN dem Gehalt erbrachte Zuwendung. Die Anerkennung dieser Prämienzahlung als Betriebsausgabe ist daher von der Prüfung, ob zwischen der Leistung der Ehegattin im Rahmen des Betriebes und den dafür zuerkannten Vergütungen (Gehalt und Lebensversicherungsprämien) ein wirtschaftlich gerechtfertigter, gleichgelagerten Fällen entsprechender Zusammenhang vorliegt oder nicht, abhängig (Hinweis E 21.9.1981, 2546/80; sowie HOFSTÄTTER-REICHEL, Die Einkommensteuer, Kommentar zu Paragraph 4, Absatz 4, EStG 1972, allgemein Tz 1).