Für die Gewährung einer Verwendungszulage nach § 30 a Abs 1 Z 2 ist auch eine weit überdurchschnittliche Dienstverrichtung ohne Bedeutung. (Hinweis auf E vom 22.5.1975, 2335/74)Für die Gewährung einer Verwendungszulage nach Paragraph 30, a Absatz eins, Ziffer 2, ist auch eine weit überdurchschnittliche Dienstverrichtung ohne Bedeutung. (Hinweis auf E vom 22.5.1975, 2335/74)