Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.05.1982

Geschäftszahl

81/12/0209

Rechtssatz

Für die Gewährung einer Verwendungszulage nach Paragraph 30, a Absatz eins, Ziffer 2, ist auch eine weit überdurchschnittliche Dienstverrichtung ohne Bedeutung. (Hinweis auf E vom 22.5.1975, 2335/74)