Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.03.1982

Geschäftszahl

81/12/0194

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1553/65 E 16. November 1966 RS 3

Stammrechtssatz

Die Objektivität eines zugezogenen Amtssachverständigen kann mit der alleinigen Behauptung, dass er Beamter ist, nicht bestritten werden.