Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.03.1982

Geschäftszahl

81/12/0194

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2369/79 E 9. Jänner 1980 VwSlg 10005 A/1980 RS 4

Stammrechtssatz

Weder daß ein Gebäude in einem "Übergangsstil" errichtet ist, noch daß es "Stilmischungen" aufweist, spricht an sich gegen seine künstlerische oder kulturelle Bedeutung.