Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.12.1981

Geschäftszahl

81/12/0184

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0582/53 E 3. Juni 1954 RS 2

Stammrechtssatz

Ausführungen über ein die Kündigung eines provisorischen Dienstverhältnisses rechtfertigendes pflichtwidriges dienstliches Verhalten, wobei die einzelnen dem Beamten zur Last gelegten Verstöße geringfügig, in ihrer Gesamtheit aber schwer zu beurteilen sind.