Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.03.1982

Geschäftszahl

81/12/0172

Rechtssatz

Wesentliches Erfordernis für den Begriff der Nebentätigkeit ist der "unmittelbare Zusammenhang an den dem Beamten nach seinem Dienstposten obliegenden Dienstpflichten". (Hinweis auf E vom 18.3.1976, 0422/76)