Verwaltungsgerichtshof
17.01.1983
81/12/0096
Für den Anspruch auf eine Verwendungszulage nach Paragraph 30, a Absatz eins, Ziffer 2, der GehG 1956 ist es vor allem wesentlich, ob bei dem Beamten das für einen bestimmten Dienst erforderliche Maß an Erfahrung vorausgesetzt werden kann.
ECLI:AT:VWGH:1983:1981120096.X03