Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.01.1983

Geschäftszahl

81/12/0096

Rechtssatz

Für den Anspruch auf eine Verwendungszulage nach Paragraph 30, a Absatz eins, Ziffer 2, der GehG 1956 ist es vor allem wesentlich, ob bei dem Beamten das für einen bestimmten Dienst erforderliche Maß an Erfahrung vorausgesetzt werden kann.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1983:1981120096.X03