Verwaltungsgerichtshof
17.01.1983
81/12/0094
Angesichts der verfassungsrechtlich vorgezeichneten Stellung des Landesamtsdirektor gebührt diesem Beamten die höchste Verwendungszulage. Die Zulage eines anderen Beamten kann im Verhältnis zu jener des Landesamtsdirektor nur eine geringere sein. (Hinweis auf Pernthaler, Der Landesamtsdirektor als "Leiter des inneren Dienstes" des Amtes der Landesregierung, JBl. 1982, S 337 ff)