Verwaltungsgerichtshof
14.09.1981
81/12/0062
GRS wie 2763/79 E 14. April 1980 RS 1
Von einem "erheblichen Ausmaß" eines höherwertigen Dienstes ist bereits bei Vorliegen eines 25 % übersteigenden Anteiles der Gesamttätigkeit des Beamten zu sprechen (Hinweis E 1.12.1977, 2196/77, VwSlg 9446 A/1977).