Verwaltungsgerichtshof
14.09.1981
81/12/0062
Die Tätigkeit eines Betriebsprüfers der Bundesfinanzverwaltung ist eine für Beamte der Verwendungsgruppe B typische Tätigkeit, die zwar in einigen Belangen über das Niveau der üblicherweise von solchen Beamten geleisteten Dienste hinausgehen kann, aber nicht in erheblichem Ausmaß der Verwendungsgruppe A zuzuordnen ist.