Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.11.1982

Geschäftszahl

81/12/0041

Rechtssatz

Eine Rechtswidrigkeit eines Kündigungsbescheides im Sinne des Paragraph 10, Absatz 2, BDG (1977) kann sich keinesfalls daraus ergeben, dass die Dienstbehörde einen Bescheid über die Zuerkennung der aufschiebende Wirkung gem Paragraph 12, Absatz 2, DVG nicht erlassen hat.