Verwaltungsgerichtshof
29.11.1982
81/12/0041
Eine Rechtswidrigkeit eines Kündigungsbescheides im Sinne des Paragraph 10, Absatz 2, BDG (1977) kann sich keinesfalls daraus ergeben, dass die Dienstbehörde einen Bescheid über die Zuerkennung der aufschiebende Wirkung gem Paragraph 12, Absatz 2, DVG nicht erlassen hat.