Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.11.1982

Geschäftszahl

81/12/0041

Rechtssatz

Auf das provisorische Dienstverhältnis der Landeslehrer ist ungeachtet des inzwischen erfolgten Inkrafttretens des BDG 1979 weiterhin Paragraph 10, des BDG (1977) anzuwenden. (Hinweis auf E vom 30.6.1982, 0817/80)