Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.10.1981

Geschäftszahl

81/12/0011

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 3000/79 E 9. Jänner 1981 RS 1

Stammrechtssatz

Die Dienstbehörde hat einen nach rechtskräftiger Feststellung des Vorrückungsstichtages gestellten Antrag auf Vollanrechnung einer bisher nur zur Hälfte berücksichtigten Zeit mit Rücksicht darauf, daß ein solcher Antrag auf Abänderung eines rechtskräftig gewordenen Bescheides hinaus läuft, gemäß Paragraph 68, Absatz eins, AVG 1950 wegen entschiedener Sache zurückzuweisen, sofern er nicht zum Anlaß für eine aufsichtsbehördliche Maßnahme genommen wird. (Hinweis auf E vom 16.4.1975, 0374/75)