Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.11.1984

Geschäftszahl

81/11/0077

Rechtssatz

Die Magistratischen Bezirksämter sind räumlich dezentralisierte Dienststellen ("Angliederungen") des Magistrates der Stadt Wien, die zueinander nicht im Verhältnis örtlicher Zuständigkeit bzw. Unzuständigkeit stehen können. (Hinweis auf E VfGH vom 13.3.1969, VfSlg 5919)