Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.11.1981

Geschäftszahl

81/11/0059

Rechtssatz

Über die Arbeitnehmereigenschaft iSd Paragraph eins, Absatz eins, IESG der Voraussetzung der Zuerkennung von Insolvenz-Ausfallgeld ist im Verfahren zur Veranlagung der Einkommensteuer nicht als Hauptfrage iSd Paragraph 38, AVG zu entscheiden; Eine Aussetzung des Verfahrens nach dem IESG für zur Erledigung der Steuerverfahren ist daher rechtswidrig.