Verwaltungsgerichtshof
29.05.1985
81/11/0054
GRS wie 81/11/0043 E 2. Mai 1984 RS 1
Da die Kostenersatzpflicht den Angehörigen gemäß Paragraph 21, Absatz eins, JFG lediglich im Rahmen ihrer Unterhaltspflicht besteht, mindert sich ihre Pflicht zum Kostenersatz insoweit, als der Minderjährige (unter anderem) selbsterhaltungsfähig ist.