Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.03.1983

Geschäftszahl

81/11/0053

Rechtssatz

Hat ein behaupteter privatrechtlicher Anspruch seinen Rechtsgrund nur in einem konstitutiven Anerkenntnis dieser Forderung durch den Arbeitgeber (ehemaligen Arbeitgeber, Masseverwalter, Ausgleichsverwalter), so gebührt für einen solchen nicht aus dem Arbeitsverhältnis erwachsenen Anspruch kein Insolvenz-Ausfallgeld.