Verwaltungsgerichtshof
02.05.1984
81/11/0043
Der bloß auf Charakterschwäche beruhende Mangel an Bereitschaft zur Ergreifung eines die eigene Versorgung garantierenden Berufes ist nicht geeignet, einen Unterhaltsanspruch zu begründen (Hinweis auf OLG Wien 20.6.1979, EF-Slg 33.411).