Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.11.1982

Geschäftszahl

81/10/0153

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 81/10/0146 E 11. Oktober 1982 RS 2

Stammrechtssatz

Eine Beschlagnahme kann nicht deshalb verfügt werden, weil der begründete Verdacht besteht, dass ein (bes. schwerwiegender) Verstoß gegen die LMKV 1973 vorliegt.