Verwaltungsgerichtshof
29.11.1982
81/10/0153
GRS wie 81/10/0146 E 11. Oktober 1982 RS 2
Eine Beschlagnahme kann nicht deshalb verfügt werden, weil der begründete Verdacht besteht, dass ein (bes. schwerwiegender) Verstoß gegen die LMKV 1973 vorliegt.