Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.06.1983

Geschäftszahl

81/10/0031

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2473/79 E 16. Februar 1981 RS 1

Stammrechtssatz

Der Partei kann der Ersatz für die Kosten einer "Stellungnahme" der jeweiligen Untersuchungsanstalt zum Vorbringen des Beschuldigten im Verwaltungsstrafverfahren nicht vorgeschrieben werden, wohl aber der Ersatz der Kosten der "Untersuchung".