Verwaltungsgerichtshof
27.06.1983
81/10/0031
GRS wie 2473/79 E 16. Februar 1981 RS 1
Der Partei kann der Ersatz für die Kosten einer "Stellungnahme" der jeweiligen Untersuchungsanstalt zum Vorbringen des Beschuldigten im Verwaltungsstrafverfahren nicht vorgeschrieben werden, wohl aber der Ersatz der Kosten der "Untersuchung".