Verwaltungsgerichtshof
27.06.1983
81/10/0031
GRS wie 81/10/0026 E 13. September 1982 RS 1
Mit dem Vorwurf, der Bfr habe es zu verantworten, dass verpackte Lebensmittel "in Verkehr gesetzt" wurden, die nicht entsprechend den Bestimmungen der LMKV 1973 gekennzeichnet gewesen seien, wurde nicht mit der gem Paragraph 44, a Litera a, in Verbindung mit Paragraph eins, Absatz eins, VStG erforderlichen Deutlichkeit zum Ausdruck gebracht, welche Tat (Handlung oder Unterlassung) dem Bfr zur Last gelegt wurde, lässt doch der "Spruch" des jeweiligen angefochtenen Bescheides nicht erkennen, worin das "Inverkehrsetzen" bestanden habe bzw durch welche Vorgangsweise dies geschehen sein soll.