Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.02.1983

Geschäftszahl

81/09/0062

Rechtssatz

Paragraph 48, Absatz 2, KOVG 1957 bezieht sich nicht auf die Verpflichtung zum Rückersatz zu Unrecht empfangener Rentenbezüge. Aus dieser Bestimmung kann daher ein Eintrittsrecht in das verwaltungsgerichtliche Verfahren nicht abgeleitet werden.