Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.10.1986

Geschäftszahl

81/08/0185

Rechtssatz

Die Trennbarkeit der auf bestimmte Zeiträume abstellenden Absprüche über die Versicherungspflicht einer Person ist nicht unzulässig.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1986:1981080185.X04