Verwaltungsgerichtshof
22.11.1984
81/08/0178
GRS wie 0351/75 E 18. September 1975 VwSlg 8884 A/1975 RS 1
Werden Gastarbeitern "Trennungsgelder" ohne kollektivvertragliche Verpflichtung vom Dienstgeber nur deshalb gewährt, weil diese nicht in ihrer Heimat, sondern in Österreich arbeiten, so liegt deshalb allein noch kein Auslagenersatz im Sinne des Paragraph 49, Absatz 3, Ziffer eins, ASVG vor.