Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.11.1984

Geschäftszahl

81/08/0178

Rechtssatz

Ausführungen, dass nur die tatsächlichen Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte unter diese Bestimmung fallen UND NICHT AUCH die Kosten für die "Familienheimfahrt über das Wochenende" (nach Jugoslawien).