Verwaltungsgerichtshof
22.11.1984
81/08/0178
GRS wie 1190/60 E 6. Juni 1962 VwSlg 5820 A/1962 RS 1
Als Auslagenersatz im Sinne des Paragraph 49, Absatz 3, Ziffer eins, ASVG sind nur solche Vergütungen des Dienstgebers an den Dienstnehmer zu werten, durch die die durch dienstliche Verrichtungen für den Dienstgeber veranlassten Aufwendungen des Dienstnehmers abgegolten werden.