Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.02.1985

Geschäftszahl

81/08/0150

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 81/08/0175 E 26. März 1982 RS 3

Stammrechtssatz

Bei einem Waldbesitz ist eine forstwirtschaftliche Betätigung auch dann anzunehmen, wenn sie zeitweise kaum in Erscheinung trete (Saat-Aufforstung-Ernte-Schlägerung).