Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.02.1982

Geschäftszahl

81/08/0086

Rechtssatz

Für die Beurteilung der Geringfügigkeit einer Beschäftigung iSd Paragraph 5, Absatz 2, Litera b, ASVG unter dem Aspekt des gebührenden Entgelts sind jene Geld- und Sachbezüge iSd Paragraph 49, ASVG entscheidend, auf die der Beschäftigte im relevanten Zeitraum aus dem Beschäftigungsverhältnis Anspruch hatte oder die er darüber hinaus auf Grund dieses Verhältnisses erhalten hat.