Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.02.1982

Geschäftszahl

81/08/0086

Rechtssatz

Auf Grund einer Beschwerde gegen einen Bescheid, mit dem im Spruch nur über die Versicherungspflicht entschieden wurde, kann nicht die Unterlassung einer Entscheidung über den Eventualantrag auf Feststellung der Formalversicherung überprüft werden.