Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.02.1983

Geschäftszahl

81/08/0038

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1577/77 E 17. November 1977 RS 4

Stammrechtssatz

Ausführungen darüber, welche Umstände für die Annahme des ORDENTLICHEN WOHNSITZES nach Paragraph 66, JN maßgeblich sind.