Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.01.1983

Geschäftszahl

81/08/0032

Rechtssatz

Das Bestehen eines Gebietsschutzes (iSd Paragraph 11, Absatz 2, AngG) ist für die Dienstnehmereigenschaft iSd Paragraph 4, Absatz 2, ASVG irrelevant. Ein nichtbestehendes Konkurrenzverbot kann zwar auf die Selbständigkeit der Tätigkeit eines Vertreters hinweisen, schließt aber nicht notwendig die Unselbstständigkeit aus.