Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.01.1982

Geschäftszahl

81/07/0060

Rechtssatz

Soweit es die Durchführung der Wahlversammlung zuläßt, ist die beim Wahltermin behauptete Wahlberechtigung von der Behörde von Amts wegen zu prüfen und hiezu die Wahlversammlung auch kurzfristig zu unterbrechen.