Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.03.1983

Geschäftszahl

81/06/0093

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0971/75 E 9. Mai 1979 VwSlg 9834 A/1979 RS 4

Stammrechtssatz

Der Aufsichtsbehörde kommt im Ermessensbereich nicht die Ermessensübung, sondern nur die Ermessenskontrolle zu.