Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.11.1982

Geschäftszahl

81/05/0108

Rechtssatz

Ausführungen, daß im Vorbringen eine Decke sei provisorisch zugeschüttet worden nicht ein zulässiger Berufungsgrund (der Behebung des Baugebrechens) erblickt werden kann.