Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.10.1984

Geschäftszahl

81/05/0076

Rechtssatz

Die NÖ BauO 1976 räumt dem Nachbarn einen Rechtsanspruch auf Schutz vor Geruchsbelästigung (Hinweis auf E vom 16.2.1982, 2780/80) ein.