Verwaltungsgerichtshof
10.03.1981
81/05/0028
Anzeigepflichtige Vorhaben iSd Paragraph 94, NÖ BauO sind nur solche, die keiner Baubewilligung gemäß Paragraphen 92 und Paragraph 93, NÖ BauO bedürfen. Die Baubehörde ist nicht verpflichtet, ein bewilligungspflichtiges Bauvorhaben gemäß Paragraph 94, Absatz 2, NÖ BauO zu untersagen.