Verwaltungsgerichtshof
11.04.1984
81/03/0170
GRS wie 82/03/0139 E 23. März 1983 RS 1
Das abstrakte "Nichtbeachten" eines Vorranges ist etwas anderes als das konkrete "Verletzen" des Vorranges eines solchen Berechtigten, daß dieser zu unvermittelten Bremsen oder Ablenken seines Fahrzeuges genötigt wird (Hinweis auf E vom 11.9.1978, 2159/77, VwSlg 9626 A/1977)