Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.04.1984

Geschäftszahl

81/03/0170

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 82/03/0139 E 23. März 1983 RS 1

Stammrechtssatz

Das abstrakte "Nichtbeachten" eines Vorranges ist etwas anderes als das konkrete "Verletzen" des Vorranges eines solchen Berechtigten, daß dieser zu unvermittelten Bremsen oder Ablenken seines Fahrzeuges genötigt wird (Hinweis auf E vom 11.9.1978, 2159/77, VwSlg 9626 A/1977)