Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.02.1983

Geschäftszahl

81/03/0158

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0073/71 E 16. März 1972 VwSlg 8190 A/1972 RS 2

Stammrechtssatz

Der Meldepflicht kann auch durch einen Boten entsprochen werden, wenn man sich von der Durchführung der Meldung Gewißheit verschafft.