Verwaltungsgerichtshof
16.09.1981
81/03/0135
GRS wie 2780/55 E 4. Februar 1958 VwSlg 4549 A/1958 RS 3
Die Umschreibung der im Spruch eines Straferkenntnisses als erwiesen angenommenen Tat kann hinsichtlich der einzelnen Sachverhaltselemente (Ort der Begehung) nicht durch die Begründung des (Berufungs)Bescheides ergänzt werden.