Verwaltungsgerichtshof
09.03.1983
81/03/0024
Wird der Beschuldigte für ein Verhalten bestraft, das nach der angewendeten Gesetzesstelle (hier Paragraph 15, Absatz 4, StVO) nicht mit Strafe bedroht ist, kann dies nicht die Tat iSd Paragraph 44, a Litera a, VStG darstellen.