Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.05.1981

Geschäftszahl

81/03/0007

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

81/03/0008

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1812/68 E 19. März 1970 VwSlg 7763 A/1970 RS 1

Stammrechtssatz

Solange auf Grund der von Straßenaufsichtsorganen erhobenen Umstände noch ein brauchbares Ergebnis des Alkotests erwartet werden kann, ist ein Kfz-Lenker auch noch nach Beendigung der Fahrt zu einem solchen verpflichtet (siehe E vom 29.1.1968, Zl. 1344/67)

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1981:1981030007.X03