Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.12.1983

Geschäftszahl

81/02/0370

Rechtssatz

Was den Tatort bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit anlangt, genügt nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH die bloße Nennung eines Straßenzuges als Tatort nicht.