Verwaltungsgerichtshof
15.01.1982
81/02/0185
GRS wie 1344/67 E 29. Jänner 1968 RS 1
Für die Entstehung der Berechtigung der Straßenaufsichtsorgane die Atemluft gewisser Personen auf Alkoholgehalt zu untersuchen, kommt es nicht darauf an, daß diese Personen im Zeitpunkt des Einschreitens dieser Organe das Fahrzeug lenken oder zu lenken versuchen (Im gg Fall ca 40 Minuten nach Beendigung der Fahrt; Hinweis E 8.4.1964, 1330/63).