Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.01.1982

Geschäftszahl

81/02/0185

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1344/67 E 29. Jänner 1968 RS 1

Stammrechtssatz

Für die Entstehung der Berechtigung der Straßenaufsichtsorgane die Atemluft gewisser Personen auf Alkoholgehalt zu untersuchen, kommt es nicht darauf an, daß diese Personen im Zeitpunkt des Einschreitens dieser Organe das Fahrzeug lenken oder zu lenken versuchen (Im gg Fall ca 40 Minuten nach Beendigung der Fahrt; Hinweis E 8.4.1964, 1330/63).