Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.10.1981

Geschäftszahl

81/02/0153

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2853/78 E 18. April 1980 RS 1

Stammrechtssatz

Ein durch einen Defekt erzwungenes Anhalten im Halteverbotsbereich und Parkverbotsbereich, das jedenfalls zunächst zulässig erscheint, berechtigt nicht dazu, das Fahrzeug mehr als eine Stunde stehen zu lassen, ohne in der Zwischenzeit dessen Entfernung - mit welchen Mitteln immer - in die Wege zu leiten.