Verwaltungsgerichtshof
09.10.1981
81/02/0153
GRS wie 2853/78 E 18. April 1980 RS 1
Ein durch einen Defekt erzwungenes Anhalten im Halteverbotsbereich und Parkverbotsbereich, das jedenfalls zunächst zulässig erscheint, berechtigt nicht dazu, das Fahrzeug mehr als eine Stunde stehen zu lassen, ohne in der Zwischenzeit dessen Entfernung - mit welchen Mitteln immer - in die Wege zu leiten.