Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.02.1983

Geschäftszahl

81/02/0105

Rechtssatz

Nach Paragraph 44, a Litera a, VStG 1950 ist bei der Bezeichnung der als erwiesen angenommen Tat bei einer Verwaltungsübertretung nach Paragraph 18, Absatz 3, StVO 1960 die Möglichkeit d. Behinderung des Querverkehrs und nach Paragraph 97, Absatz 4, StVO 1960 die nicht befolgte Weisung des Straßenaufsichtsorgans als Tatbestandsmerkmal anzuführen.