Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.06.1981

Geschäftszahl

81/02/0077

Rechtssatz

Auch ein nur zum Teil rechtswidrig in einer Ladezone abgestelltes Fahrzeug stellt eine Behinderung anderer Fahrzeuglenker "am Zufahren zu einer Ladezone" vergleiche Paragraph 89, a Absatz 2, StVO 1960) dar und darf daher abgeschleppt werden.