Verwaltungsgerichtshof
11.09.1981
81/02/0059
Die Verkehrszuverlässigkeit kann auch durch das Verhalten außerhalb der an eine Lenkerberechtigung geknüpften aktiven Teilnahme am Straßenverkehr unter Beweis gestellt werden vergleiche z. B. E vom 12.10.19719, 1648/79)