Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.07.1981

Geschäftszahl

81/02/0017

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1925/64 E 23. März 1965 RS 2

Stammrechtssatz

Ist das "Ansetzen zum Überholen" und das "Einreihen vor dem überholten Fahrezug" mit einem Wechsel des Fahrstreifens verbunden, dann sind insbesondere die im Paragraph 11, StVO zusammengefaßten Bestimmungen zu beachten.