Verwaltungsgerichtshof
10.07.1981
81/02/0017
GRS wie 1925/64 E 23. März 1965 RS 2
Ist das "Ansetzen zum Überholen" und das "Einreihen vor dem überholten Fahrezug" mit einem Wechsel des Fahrstreifens verbunden, dann sind insbesondere die im Paragraph 11, StVO zusammengefaßten Bestimmungen zu beachten.